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Finanzierung

FinanzierungDie sprachtherapeutischen Leistungen werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Hierfür ist eine Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie notwendig.

 

In Einzelfällen – insbesondere im Jugendlichenalter – werden die Leistungen nach entsprechender Antragstellung über Jugend- und Sozialämtern finanziert.

 

Sofern die Finanzierung der Leistungen nicht über einen Kostenträger sichergestellt ist, erfolgt eine private Rechnungsstellung.



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Kontakt

Dagmar Slickers
Case-Management
Tel.: 0231 755-5202

 

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